Anpassung des Einkommensteuertarifs

Stand: Februar 2022

Die Reduktion von zwei Steuerstufen um 5 bzw 2 Prozentpunkte, beginnend mit Juli 2022, wird erst ab der Veranlagung 2024 ihre volle Wirkung zeigen. Damit soll die kalte Progression gelindert werden.

Der Familienbonus sowie der Kindermehrbetrag werden erhöht. Weiters wird an den Stellschrauben zur Förderung von Geringverdienern gedreht.

Neben den Änderungen im Tarif bzw bei Absetzbeträgen gilt es auch den neuen Sonderausgabenabzug für thermisch-energetische Sanierung zu erwähnen.

Der Einkommensteuertarif von 35% wird auf 30% reduziert. Dieser Prozentsatz gilt für Einkommensteile von über € 18.000,-- bis € 31.000,--; dies schafft eine Einkommensteuerreduktion von maximal € 650,--. Der Einkommensteuertarif von 42% wird auf 40% reduziert. Dieser Prozentsatz gilt für Einkommensteile von über € 31.000,-- bis € 60.000,--; dies schafft eine Einkommensteuerreduktion von maximal € 580,-- für den Abgabepflichtigen.

Die Senkung der Tarifsteuersätze ist leider komplex ausgefallen, da die Regelungen erst mit 1. Juli 2022 bzw 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Für das Kalenderjahr 2022 gilt Folgendes:

Anstelle der Reduktion auf 30% kommt es zu einer Reduktion auf 32,5% (50% der 5%-Reduktion). Da die Senkung der Lohnsteuer in den ersten Lohnverrechnungsmonaten noch nicht beschlossen ist, hat der Arbeitgeber umgehend, jedoch bis spätestens 31. Mai 2022 eine Aufrollung vorzunehmen. Die verpflichtende Aufrollung ist nur für jene Arbeitnehmer durchzuführen, die im Monat der Aufrollung Arbeitnehmer des auszahlenden Arbeitgebers sind. Die Tarifstufen lassen sich nunmehr wie folgt darstellen:

für die ersten € 11.000,-- 0%
über € 11.000,-- bis € 18.000,-- 20%
über € 18.000,-- bis € 31.000,-- 32,5%
über € 31.000,-- bis € 60.000,-- 42%
über € 60.000,-- bis € 90.000,-- 48%
über € 90.000,-- bis € 1.000.000,-- 50%
über € 1.000.000,-- 55%

Die Ersparnis liegt im Jahr 2022 bei maximal € 325,--.

Für das Kalenderjahr 2023 gilt Folgendes:

Anstelle der Reduktion auf 40% kommt es zu einer Reduktion auf 41% (50% der 2%-Reduktion). Die Tarifstufen lassen sich nunmehr wie folgt darstellen:

für die ersten € 11.000,-- 0%
über € 11.000,-- bis € 18.000,-- 20%
über € 18.000,-- bis € 31.000,-- 30%
über € 31.000,-- bis € 60.000,-- 41%
über € 60.000,-- bis € 90.000,-- 48%
über € 90.000,-- bis € 1.000.000,-- 50%
über € 1.000.000,-- 55%

Die Ersparnis im Jahr 2023 liegt bei € 940,--.

Ab dem Kalenderjahr 2024 lassen sich die Tarifstufen wie folgt darstellen:

für die ersten € 11.000,-- 0%
über € 11.000,-- bis € 18.000,-- 20%
über € 18.000,-- bis € 31.000,-- 30%
über € 31.000,-- bis € 60.000,-- 40%
über € 60.000,-- bis € 90.000,-- 48%
über € 90.000,-- bis € 1.000.000,-- 50%
über € 1.000.000,-- 55%

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