Anpassungen für Geringverdiener

Stand: Februar 2022

Für Arbeitnehmer soll der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher € 400,-- auf € 650,-- angehoben werden. Gleichzeitig soll die Einschleifregelung künftig bei einem Einkommen von € 16.000,-- bis € 24.500,-- zur Anwendung kommen (bisher lag diese bei € 15.500,-- bis € 21.500,--). Dementsprechend soll für Arbeitnehmer daher im Rahmen der Veranlagung auch eine höhere SV-Rückerstattung möglich sein, wonach bis zu 55% bestimmter Werbungskosten erstattet werden können und der SV-Bonus von bisher € 400,-- auf € 650,-- angehoben wird. Damit wird eine Entlastung von bis zu € 250,-- pro Jahr erreicht. Die Änderung gilt bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021.

Für Pensionisten sollen sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag angehoben werden und künftig € 825,-- bzw € 1214,-- betragen (bisher € 600,-- bzw € 964,--). Gleichzeitig sollen die Beträge der Pensionseinkünfte für die die Einschleifregelungen anzuwenden sind, erhöht werden. Im Rahmen der Veranlagung sollen künftig bei der SV-Rückerstattung bis zu 80% der SV-Beiträge bzw maximal € 550,-- erstattet werden können (bisher 75% bzw € 300,--). Diese Regelung gilt ebenfalls bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021.

Seite drucken | zurück zur Übersicht