Da Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (als natürliche Person) nicht von der Senkung der Körperschaftsteuer profitieren, wird der Grundfreibetrag 15% von € 30.000,-- betragen. Der Grundfreibetrag, für den kein Investitionserfordernis besteht, beläuft sich somit auf € 4.500,-- statt bisher € 3.900,--. Damit einher geht auch die Anpassung der Gewinnfreibetragstabelle:
Der Gewinnfreibetrag beträgt:
für die ersten € 30.000,-- | 15% |
für die nächsten € 145.000,-- | 13% |
für die nächsten € 175.000,-- | 7% |
für die nächsten € 230.000,-- | 4,5% |
Der maximale Gewinnfreibetrag (inkl Grundfreibetrag) beläuft sich daher auf € 45.950,--. Die Anpassung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Dh die Anpassung ist ab der Veranlagung 2022 relevant.